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BS: Baurechtsvertrag+

Während des letzten Jahres haben der Verband und der Kanton den Partnerschaftlichen Baurechtsvertrag mit dem Kanton Basel-Stadt neu ausgehandelt. Nachdem der Verband den neuen Baurechtsvertrag gutgeheissen hatte, wurde er am 31. August 2010 auch vom Regierungsrat Basel-Stadt genehmigt.

Der Baurechtsvertrag Plus bietet den Wohngenossenschaften im Kanton sowohl Vorteile als auch neue Verpflichungen. Er sieht in der Phase nach einem Neubau eine Staffelung des anfänglichen Baurechtszinses vor, um die hohen finanziellen Belastungen eines Neubaus abzufedern. Im Gegenzug sind die Genossenschaften nach dieser Anfangsphase verpflichtet einen Fonds zu äufnen, der sicherstellen soll, dass zukünftige Sanierungen und Erneuerungen finanzierbar sind. Damit sollen zukünftig auch langjährige Wohngenossenschaften befähigt werden ihren Wohnungsbestand zu erneuern, da die dafür notwendigen Mittel auch dem Fonds entnommen werden können.

Zugleich beabsichtigt der Kanton durch wohnpolitische Auflagen solche Wohnungen zu realisieren, welche den Zielen des Stadtwohnens entsprechen.

Der Vertrag soll bei den diversen Bauparzellen im Kantonsgebiet zu Anwendung kommen, welche für die Nutzung durch Wohngenossenschaften zwischen Verband und Kanton vereinbart wurden.